Bildergalerie
In der nachfolgenden Galerie sind zahlreiche Bilder aus der jüngeren und älteren Vereinsgeschichte chronologisch dargestellt. Die jeweiligen Bilder lassen sich in voller Größe anzeigen, in dem man auf das Vorschaubild klickt. Anschließend öffnet sich eine Lightbox mit dem hochaufgelöstem Bild. Die Bilder können nacheinander angesehen werden, indem man links und rechts am Bildrand weiterblättert.
Anstößige Inhalte melden
Sämtliche Bilder wurden vor der Veröffentlichung sorgfältig von uns ausgewählt. Leider ist es schwierig bei einer so großen Anzahl an Bildern sofort jeden Fehler oder jede Anstößigkeit zu erkennen.
Solltet ihr durch ein Foto oder einer Reihe von Bildern eure Privatsphäre verletzt sehen oder etwas anderes Anstößiges entdecken, so bitten wir euch über unsere E-Mail-Adresse im Impressum mit uns Kontakt aufzunehmen.
Folgende Angaben werden dazu benötigt:
Name der Person
Name der Galerie
Bezeichnung des Bildes
Grund der Beanstandung
Anschließend werden wir den Sachverhalt prüfen und die Bilder gegebenenfalls löschen. Bitte beachtet dazu folgende rechtliche Hinweise:
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
…
Versammlungen, Aufzüge u.Ä.
Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Bsp: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.